Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll ihren Sponsoringbericht
in Zukunft transparenter gestalten und alle privaten Geldgeber ab
einer Spende von 5000 Euro im Jahr namentlich nennen. Dazu hat der
Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen die
Bundesregierung aufgefordert. Grundlage der Entscheidung war ein
Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum ersten Bericht des
Bundesministeriums des Inneren (BMI) über die
Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung. Darin hatte der BRH
vor allem kritisiert, dass im Bericht die Namen der privaten
Mittelgeber nicht genannt wurden. Das BMI hatte darauf verwiesen,
dass die Haltung der Ministerien zur namentlichen Nennung der
Sponsoren uneinheitlich sei. Sie reiche von der Bereitschaft zur
Namensnennung bis hin zu ihrer Ablehnung. Nach Auffassung des BRH
werde jedoch ohne Nennung der Sponsoren der zentralen Forderung
nach Transparenz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die Nennung
der Beteiligten könne mögliche Interessenkonflikte
erkenn- und bewertbar machen. Um unnötigen bürokratischen
Aufwand zu vermeiden, schlug der BRH für die Nennung der
Sponsoren eine Bagatellgrenze vor. Das BMI kündigte an, dass
es dies schon im kommenden Sponsoringbericht umsetzen werde.
Lediglich bei der Kulturförderung durch Private
(Mäzenatentum) würden Ausnahmeregelungen erarbeitet. Nach
dem ersten Sponsoringbericht erhielten zwischen August 2003 und
Dezember 2004 alle Ressorts der Bundesregierung
Sponsoringleistungen im Wert von rund 55 Millionen Euro. Rund zwei
Drittel der Summe wurde in Sachleistungen gewährt, ein Drittel
in Geldleistungen.
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