Vorerst keine Konsequenzen aus dem Tornado-Unfall im Schweizer Luftraum
Berlin: (hib/AW) Die Besatzung des am 12. April 2007 im Schweizer Luftraum abgestürzten Tornados hatte nach Auskunft der Bundesregierung nicht den Befehl erhalten, alle Sensoren und Radare abzuschalten und nur auf Sicht zu fliegen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/5342) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5179) zu den Umständen des Unfalls hervor, bei dem ein Tornado der Luftwaffe im Lauterbrunnental an einer Bergwand zerschellte. Nach Angaben der Regierung bestand der Auftrag in einem Langstreckennavigationsflug mit Sichtflugnavigation vom französischen Militärflughafen Solenzara auf Korsika zurück zum Heimatstandort Lagerlechfeld. Dabei sei eine Flughöhe zwischen mindestens 1.000 Fuß (circa 300 Meter) über Land und 200 Fuß über See befohlen worden. Keine Erkenntnisse liegen nach Auskunft der Regierung darüber vor, ob der Pilot eine Empfehlung der Schweizer Luftwaffe, den Flug im Lauterbrunnental in einer Flughöhe zwischen 500 und 1.000 Metern Grund durchzuführen, vor dem Start mit seinem Vorgesetzen besprochen habe. Diese Frage sei Bestandteil der noch laufenden Untersuchungen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen habe der Flug in Übereinstimmung mit den gültigen Bestimmungen und Vorschriften stattgefunden. Die Bundesregierung sehe deshalb vor Abschluss der Untersuchung keinen Anlass, Konsequenzen zu ziehen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.