Sachverständige uneins über Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
Berlin: (hib/NCB) Uneinigkeit herrschte zwischen den fünf Sachverständigen zu den angestrebten Erneuerungen beim Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss. Bei der Anhörung zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes am Montagnachmittag gingen die Meinungen weit auseinander. In einem Urteil von Anfang letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung zu Nachbesserungen aufgefordert. Deutschland habe gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU verstoßen. Rechtsanwalt Horst Glatzel und Professor Wolfgang Köck vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung bescheinigten, dass die fünfte Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz in Einklang mit europäischem Recht stehe. Köck hob besonders die neue Definition des Artenschutzes, der nun zusammen mit der Land- und Forstwirtschaft betrieben werde, hervor. Eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" der europäischen Vorgabe, die ursprünglich angedacht war, reiche aber nicht aus. Ute Seeling von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände kritisierte hingegen den Vorschlag der Regierung. Nach ersten Schätzungen würden allein in Niedersachsen 10 Millionen Euro an zusätzlichen Kosten auf öffentliche Stellen und 25 Millionen Euro auf private Forstbesitzer zukommen.
Dagegen waren sich Friedrich Wulf vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Professor Detlef Czybulka von der Universität Rostock in der Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs einig. Wulf bezeichnete ihn als "EU-rechtswidrig, nicht sachgerecht und als Rückschritt gegenüber der jetzigen Rechtslage". Besonders bemängelte er, dass die Beweislast zum Artenschutz nun bei den Naturschutzinstitutionen läge. Dies ergebe sich aus der Ausnahmestellung von Land- und Forstwirtschaft in der Novelle. Die Naturschützer seien aber völlig überlastet. Wulf forderte, die Sonderstellung der Land- und Forstwirtschaft aufzuheben. Professor Czybulka bezeichnete den Entwurf als "misslungen". Er spiegele weder die Philosophie der FFH-Richtlinie - die "Wiederherstellung von Arten" - wider, noch entspreche er europäischem Recht.
Der Umweltausschuss will den Gesetzentwurf am morgigen Dienstag abschließend beraten. Die zweite und dritte Lesung sollen im Bundestag am Mittwoch stattfinden.
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