Verbraucherrechte beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen treten in einem Antrag ( 16/5595) dafür ein, die Rechte der Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten zu stärken. Sie verweisen auf Berichte über Immobilienbesitzer, die nach dem Verkauf ihrer Kredite von ihrer Bank an Finanzinvestoren in große finanzielle Probleme geraten seien. In den meisten Fällen sei es zur Zwangsvollstreckung und damit zum Verlust der Immobilie gekommen. So sei berichtet worden, dass bei so genannten notleidenden Krediten, bei denen die Immobilienbesitzer in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die Finanzinvestoren kein Interesse daran gehabt hätten, zu einer einvernehmlichen und für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu kommen. Vielmehr seien sie darauf bedacht gewesen, sofort die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Die Kreditnehmer hätten nicht nur ihre Immobilie gegen einen nicht selten unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis verloren, sie seien auch noch mit einer erheblichen Restschuld zurückgeblieben. Nach Meinung der Grünen sind gerade bei Immobilienfinanzierungen, die meist die höchste und am längsten dauernde Investition im Leben darstelle, Rechtssicherheit und ausreichender Schutz notwendig.
Die Abgeordneten verlangen, dass die Kreditnehmer vom Gläubiger ausdrücklich und vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen werden müssen, dass der Vertrag während der Laufzeit des Kredites auf einen anderen Gläubiger übergehen kann, wenn dies nicht vertraglich ausgeschlossen wird. Bei jedem Kreditvertrag zur Immobilienfinanzierung müsse künftig gelten, dass der bisherige Gläubiger nach Übergang des Vertrages auf einen neuen Gläubiger den Kreditnehmer darüber informieren muss. Dieser müsse erfahren, wer der neue Gläubiger ist, wie dieser kontaktiert werden kann und ob sich am Kreditvertrag etwas ändert. Auch sollten die Gläubiger vor Ablauf des Kreditvertrages mitteilen müssen, ob sie zu einem verbindlichen Anschlussangebot bereit sind. Sie müssten die Obergrenze der Zinskonditionen sowie die dazugehörige Laufzeit angeben. Bevor es zur Zwangsvollstreckung in eine vom Schuldner bewohnte Immobilie kommt, müsse ein "obligatorischer Sanierungsversuch" stattfinden, fordert die Fraktion. Ab einem bestimmten Volumen solle zudem der Verkauf von Immobilienkrediten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeldet werden müssen. Schließlich sei zu prüfen, ob gesetzlich festgelegt werden kann, wann ein Kredit als "notleidend" einzustufen ist.
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