Bundesrat beantragt Änderung des Eisenbahngesetzes
Berlin: (hib/NCB) Die Ausgleichspflicht der Bundesländer will der Bundesrat abschaffen. Dazu legt er einen Gesetzentwurf ( 16/5725) zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor. Einige Bahnunternehmen, die nicht dem Bund gehören, haben noch Anspruch auf Zahlungen für Kindergeldzuschläge und Renten, die sie ihren Angestellten auszahlen, heißt es. Der Großteil dieser Ersatzzahlungen seien bereits vor 1945 versprochen worden. Mit der Privatisierung der Deutschen Bahn seien die Kosten für den Bund entfallen. Die Länder würden hingegen immer noch zahlen. Gerade nach der Bahnreform hätten private Bahnunternehmen mehr Personal eingestellt und die Ansprüche gegenüber den Ländern seien gewachsen. Dies sei eine nicht zu unterschätzende Last für die öffentlichen Haushalte.
Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungsnahme positiv zu den Änderungsvorschlägen. Es bestehe Einigkeit zwischen Bund und Ländern, dass die neuen Regelungen bundesweit einheitlich gelten müssen. Die Regierung weißt darauf hin, dass bereits seit 1964 neu gegründeten Bahnunternehmen die Vergünstigungen für ihr Personal nicht mehr gewährt worden seien.
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