Im Bundestag notiert: terroristische Straftäter
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung, wie organisatorisch nicht gebundene terroristische Straftäter besser erfasst werden können. Das macht sie in der Antwort ( 16/5820) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5547) deutlich. Die in zwei Regionalzügen in Dortmund und Koblenz entdeckten Kofferbomben hätten gezeigt, dass diese Gefahr auch von ideologisch motivierten und gewalttätig agierenden Einzeltätern (oder Kleingruppen) ausgehen könne. Von einer Vorschrift im Strafgesetzbuch zur Bildung terroristischer Vereinigungen seien organisatorisch nicht gebundene Einzeltäter nicht erfasst.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.