hib-Meldung
181/2007
Datum: 02.07.2007
heute im Bundestag - 02.07.2007
Bundesregierung: Keine Beteiligung an Betriebskosten für Kinderbetreuung
16/5805) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/5552) schreibt, die Möglichkeiten der
"diskutierten finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der
Kinderbetreuung" nutzen. Eine Beteiligung an den Investitionskosten
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter
drei Jahren sei möglich, eine direkte Beteiligung des Bundes
an den Betriebskosten hingegen nicht. Nach einem Gutachten im
Auftrag des Familienministeriums seien Aufwendungen des Bundes zur
Erweiterung des Angebots an Plätzen in der Tagespflege,
laufende Betriebs- und Personalkosten sowie Kosten für die
Qualifizierung und Weiterbildung des Betreuungspersonals
"verfassungsrechtlich unzulässig". Auf die Frage der Linken,
warum eine Finanzierung über eine Stiftung laut Gutachten
keine Lösung dieser Problematik sei, weist die Regierung
darauf hin, dass die Studie, die für den internen Gebrauch
erstellte worden sei und nicht veröffentlicht werde, sich mit
der Option einer Stiftung nicht beschäftigt habe.
Berlin: (hib/SUK) Nach der Föderalismusreform 2006 ist eine
direkte Zuweisung neuer Aufgaben an die Kommunen durch Bundesgesetz
nicht möglich. Der Bund kann jedoch den Ländern
Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen
gewähren, soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse
verleiht. Die Regierung wird daher, wie sie in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_181/03