3.516 Fusionen 2005 und 2006 beim Bundeskartellamt angemeldet
Berlin: (hib/VOM) In den Jahren 2005 und 2006 sind beim Bundeskartellamt 3.516 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Dies geht aus dem Bericht der Behörde hervor, der dem Bundestag zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet wurde ( 16/5710). Auf das Jahr 2006 entfielen danach 1.829 Anmeldungen, auf 2005 1.687 Anmeldungen. Im vergangenen Jahr sei der bisherige Höchststand aus dem Börsenboom-Jahr 2000 mit 1.735 Anmeldungen noch übertroffen worden. Gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum für die Jahre 2003 und 2004 meldet das Kartellamt einen Anstieg der Meldungen um 738. Im Jahr 2005 seien sechs, im Jahr 2006 fünf Zusammenschlüsse untersagt worden. Dabei seien erstmals seit Einführung der nationalen Fusionskontrolle auch Zusammenschlüsse zwischen Betreibern von Krankenhäusern verboten worden. Betroffen gewesen seien der geplante Zusammenschluss zwischen dem Rhön-Klinikum und dem Krankenhaus Eisenhüttenstadt im Großraum Frankfurt an der Oder sowie die Fusion zwischen dem Universitätsklinikum Greifswald und dem Kreiskrankenhaus Wolgast in Mecklenburg-Vorpommern. Aus den Anmeldungen des Jahres 2006 sind dem Bericht zufolge 118 Fälle noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus seien eine Reihe von Kartellabsprachen aufgedeckt und Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Verfahren hätten sich sowohl gegen die an solchen Absprachen direkt Beteiligten als auch gegen das Aufsichtspersonal in den Unternehmen gerichtet. Insgesamt seien im Jahr 2005 163,9 Millionen Euro Bußgelder verhängt worden, davon 160,7 Millionen Euro gegen Unternehmen. 2006 seien es 4,5 Millionen Euro gewesen, davon 3,4 Millionen Euro gegen Unternehmen. Wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung seien ferner unter anderem Verfahren wegen langfristiger Gaslieferverträge mit Weiterverteilern, wegen der Berücksichtigung bestimmter Kostenelemente auf der Grundlage des Kohlendioxid-Emissionshandels bei der Strompreisbildung und wegen der Gaspreisgestaltung für Haushalts- und Kleingewerbekunden geführt worden. Die Bundesregierung zieht daraus in ihrer Stellungnahme den Schluss, dass die Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten verbessert werden müsse, indem das kartellrechtliche Instrumentarium befristet verschärft wird.
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