Keine konkreten Hinweise auf Anschläge während des G8-Gipfels
Berlin: (hib/SUK) Während des G8-Gipfels gab es keine konkreten Hinweise auf eine tatsächliche terroristische Bedrohung. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (16/6039) auf eine Kleine Anfrage der Linken ( 16/5797) mit. Es habe allerdings im Bereich der politisch links motivierten Kriminalität ausgehend von den im Vorfeld des G8-Gipfels verübten Straftaten sowie Erkenntnissen durch die Auswertung von eingegangenen Selbstbezichtigungsschreiben, Internetveröffentlichungen und Szenepublikationen "jederzeit" mit militanten oder terroristischen Aktionen gerechnet werden müssen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) sei während des G8-Gipfels in Heiligendamm mit mehr als 1.250 Polizeibeamten im Einsatz, die insgesamt über 167.000 Einsatzstunden geleistet hätten. Außerdem sei eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) mit insgesamt 167 Kräften eingerichtet worden. Die Bundespolizei sei mit insgesamt 2.420 Beamten im bahn- und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich im Einsatz gewesen. 330 Polizeivollzugsbeamte seien während der Einsatzvorphase der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstellt worden, in der Einsatzhauptphase seien es 1.594 Beamte gewesen.
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns habe bereits im Juni 2006 erstmals Verbindungskräfte angefordert; das BKA habe ein erstes Unterstützungsersuchen im Dezember 2006 gestellt. Das BKA habe während des Gipfels folgende Aufgaben wahrgenommen: Personenschutz sowie Schutz der Aufenthaltsräume für Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie Gäste aus anderen Staaten; Informationsaustausch als "Zentralstelle Großveranstaltung" und "Nationale Kontaktstelle für öffentliche Ordnung und Sicherheit" sowie die Einrichtung einer BAO zur Sicherstellung der Strafverfolgung. Der Einsatz der Bundespolizei so schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet gewesen, die Einreise "insbesondere erkennbar gewaltbereiter Personen sowie potenzieller politisch motivierter Straftäter" sowie Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten während der An- und Abreise zu verhindern.
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