Im Bundestag notiert: Betriebsrenten
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung bei Betriebsrenten zum 1. Januar 2009 allein eine redaktionelle Bereinigung der Verordnung ist. In ihrer Antwort ( 16/6164) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6082) heißt es weiter, im Weiteren wirke eine vorrangige gesetzliche Regelung des Vierten Sozialgesetzbuches, wonach das für die beitragsfreie Entgeltumwandlung verwendete Arbeitsentgelt vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen darf.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.