Im Bundestag notiert: Arbeitnehmerüberlassung
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung "weiterhin genau", da Tendenzen erkennbar sind, "Stammpersonal durch Leiharbeiter zu ersetzen, um die zu ungünstigeren Tarifbedingungen beschäftigen zu können". Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/6221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/6127) hervor. Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Dezember 2002 habe man ein neues Leitbild für die Arbeitnehmerüberlassung formuliert, um sowohl die Leiharbeit für Verleiher und Entleiher attraktiver zu machen, als auch die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewähren. Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes habe dazu geführt, dass die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern heute "ganz überwiegend" von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt würden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.