hib-Meldung
259/2007
Datum: 18.10.2007
heute im Bundestag - 18.10.2007
Im Bundestag notiert: Düngeverordnung
16/6594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6510) zu Düngemittel- und
Pestizitausbringung in Überschwemmungsgebieten hin.
Berlin: (hib/MIK) Nach der Düngeverordnung sind
Aufbringungszeiten und -mengen von Düngemitteln so zu
wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende
Nährstoffe den Pflanzen weitestmöglich zeitgerecht in
einer den Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge
zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen diese Stoffe
nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt oder
wassergeschädigt ist. Zudem ist ein direkter Eintrag von
Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden. Darauf
weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_259/15