Nur ein Routinebericht pro Wahlperiode
Berlin: (hib/VOM) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll Routineberichte künftig nur noch einmal pro Wahlperiode vorlegen müssen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ab ( 16/6737). Zur Begründung heißt es, die derzeitige Pflicht, jährlich einen Agrarbericht einschließlich eines forstwirtschaftlichen Teils und alle zwei Jahre einen Tierschutzbericht vorzulegen, führe dazu, dass wegen der kurzen Zeitabstände über neue Entwicklungen gar nicht berichtet werden könne. Die kurzen Berichtsintervalle seien sinnvoll gewesen, als noch vergleichsweise wenige andere Informationsquellen zur Verfügung standen. Durch die modernen Kommunikationstechnologien stünden den Abgeordneten des Bundestages und der interessierten Öffentlichkeit jedoch jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung. Die längeren Berichtsintervalle dienten auch einem effektiveren Einsatz des Personals. Das Ministerium nehme darüber hinaus zu Einzelthemen im Zuge der Arbeit der Bundestagsausschüsse oder bei schriftlichen und mündlichen Anfragen vielfach Stellung, heißt es.
Der Bundesrat sieht in dem Vorgehen der Regierung eine gute Möglichkeit, die Akzente in den Berichten noch stärker als bisher auf politisch bedeutsame Zusammenhänge und längerfristige Entwicklungen zu legen, was besonders für den Agrarbericht gelte. In seiner Stellungnahme begrüßt er darüber hinaus, dass die jährliche Erhebung statistischer Daten zu Ertrag und Aufwand landwirtschaftlicher Betriebe beibehalten wird. Er bittet die Regierung, für einschlägige Entscheidungen auch in Zukunft Erkenntnisse aus den jährlich erhobenen und ausgewerteten Daten heranzuziehen. Ferner wird die Regierung gebeten, eine Novelle des seit 1955 "im Wesentlichen unverändert gebliebenen Landwirtschaftsgesetzes" zu erarbeiten. Die Regierung sagt in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung zu, wie das Landwirtschaftsgesetz zu einem Landwirtschaftsgesetzbuch mit dem Schwerpunkt "Entwicklung ländlicher Räume" weiterentwickelt werden kann.
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