Regierung will Entsendegesetz auf Briefdienstleistungen ausdehnen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will für Briefdienste eine Lohnuntergrenze einführen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ( 16/6735) vorgelegt. Mit der Aufnahme ins Entsendegesetz können Tarifabschlüsse für allgemeinverbindlich erklärt werden. Bislang sind die Bau- und die Gebäudereinigerbranche in das Entsendegesetz einbezogen. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, im Bereich der Postdienstleistungen bestehe im Zuge des zum 1. Januar 2008 auslaufenden Postmonopols "kurzfristig Handlungsbedarf". Infolge der Liberalisierung der Postmärkte bestehe für Unternehmen künftig die Möglichkeit, in Deutschland umfassend Postdienstleistungen zu erbringen und dabei Arbeitnehmer einzusetzen, die nicht durch die in Deutschland maßgeblichen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Um für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland Briefdienstleistungen erbringen, angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, hätten sich die Tarifvertragsparteien aus dem Bereich Postdienstleistungen für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgesprochen. Unter Briefdienstleistungen sei das "Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern von Briefsendungen an den Empfängern zu verstehen".
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit dem Arbeitgeberverband Postdienste, in dem die Deutsche Post AG dominiert, Mindestlöhne für die Branche von 8 bis 9,80 Euro ausgehandelt. Wettbewerber der Post wie TNT und PIN lehnen diese ab.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.