hib-Meldung
267/2007
Datum: 24.10.2007
heute im Bundestag - 24.10.2007
Änderung des Investmentgesetzes gegen Votum der Opposition angenommen
16/5576,
16/5848) in geänderter Fassung angenommen.
Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die
Oppositionsfraktionen gegen den Entwurf. Zugleich lehnte der
Ausschuss einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (
16/661) ab, die Marktstabilität der
offenen Immobilienfonds zu sichern und das Vertrauen der Anleger zu
stärken. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondsbranche zu steigern.
Vor allem soll erreicht werden, dass Fondsvermögen nicht mehr
ins Ausland abwandern. Die Koalitionsfraktionen hatten 38
Änderungsanträge zu dem Gesetz vorgelegt. Unter anderem
ist vorgesehen, Mikrofinanz-Fonds als neue Fondskategorie in das
Investmentgesetz aufzunehmen. Durch Mikrofinanz-Fonds können
sich Privatanleger an der Refinanzierung von Darlehen in
Entwicklungs- und Schwellenländern beteiligen, die von
Mikrofinanz-Instituten vergeben werden. Ein wichtiges Instrument
der Refinanzierung von Mikrofinanz-Instituten sei der Verkauf
unverbriefter Darlehensforderungen (Wechsel, Schuldscheine), so die
Koalition. Deshalb werde für diese Fondskategorie die
Möglichkeit geschaffen, mehr als 30 Prozent, jedoch
höchstens 75 Prozent des Wertes des Fondsvermögens in
solchen unverbrieften Darlehensforderungen von
Mikrofinanz-Instituten anzulegen. Um den Anlegerschutz zu beachten,
soll es sich dabei um beaufsichtigte Kredit- oder Finanzinstitute
handeln. Erfasst würden nur professionelle Darlehensgeber,
also keine Nichtregierungsorganisationen ohne Bankstatus. Auch
werde festgelegt, dass die Darlehen ausschließlich an Klein-
und Kleinstunternehmen vergeben werden müssen. Die Summe der
von einem Mikrofinanz-Institut vergebenen Kredite dürfe zudem
10 Millionen Euro nicht unterschreiten, um eine gewisse
Professionalisierung zu sichern. Darüber hinaus werde
gefordert, dass multi- oder bilaterale Entwicklungsbanken am
Mikrofinanz-Institut beteiligt sein müssen.
Kapitalanlagegesellschaften können nach Koalitionsangaben
Wertpapiere erwerben, die von Mikrofinanz-Instituten begeben und an
Börsen gehandelt werden. Diese Möglichkeit werde jedoch
auf 15 Prozent des Wertes des Fonds begrenzt. Der Ausschuss nahm
ferner eine Regelung in den Entwurf auf, wonach
Immobilien-Gesellschaften Beteiligungen an anderen
Immobilien-Gesellschaften erwerben können. Offene
Immobilienfonds könnten somit "mehrstöckige"
Immobilien-Gesellschaften kaufen. Zu den "erlaubten
Nebentätigkeiten" von Kapitalanlagegesellschaften sollen
künftig auch Verträge über Basis- und
Rürup-Renten gehören. Nach SPD-Angaben ist ebenso
vorgesehen, dass es in jedem Publikumsfonds ein unabhängiges
Aufsichtsratsmitglied geben soll, das für die Privatanleger
zuständig ist. Die Fraktion verteidigte die Regelung, dass die
Kostenvorbelastung des Anlegers bei Versicherungen und
Fondssparplänen künftig unterschiedlich sein kann, und
begründete dies mit der unterschiedlichen Haltedauer der
jeweiligen Produkte. In diesem Punkt waren sowohl die Union als
auch die FDP für eine einheitliche Regelung eingetreten. Die
Union stellte fest, dass damit eine Kostenvorausbelastung des
Anlegers bei Fondssparplänen nur eingeschränkt
möglich sei. Die Regierung solle die Auswirkungen dieser
Regelung nach einem Jahr überprüfen, so die Fraktion. Die
Linksfraktion hielt die geplante Offenlegung der Transaktionskosten
für unzureichend, und auch die Grünen beklagten, dass
Anlegerschutzinteressen nicht ausreichend berücksichtigt
würden. Der Ausschuss lehnte einen Änderungsantrag der
Fraktion ab, durch den "anlegerschädigenden" Tendenzen in der
Rechtsprechung entgegengewirkt werden sollte. Gerichte hätten
entschieden, so die Fraktion, dass Anleger beim Verdacht auf so
genanntes Churning (Provisionsschneiderei, Spesenreiterei) keinen
Anspruch auf Offenlegung der Transaktionskosten hätten. Sollte
sich eine ständige Rechtsprechung dieser Art herausbilden,
hätten die Anleger nach Auffassung der Grünen keine
Möglichkeit, ein vermutetes Churning gerichtlich
überprüfen zu lassen. Dies stehe im Widerspruch zum
Regierungsentwurf, das Anlegervertrauen zu stärken.
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag den
Regierungsentwurf zur Änderung des Investmentgesetzes und zur
Anpassung anderer Vorschriften (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_267/02