Im Bundestag notiert: Schleichwerbung
Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht in der Verbreitung von fertigen Hörfunkbeiträgen und Zeitungsartikeln an Medien durch eine PR-Agentur keine "Schleichwerbung". Den Medien sei es selbst überlassen, ob sie das Angebot der Agentur annehmen, heißt es in der Antwort ( 16/6548) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/6284). Auch würden die Verlage und Sender nicht durch Verträge unter Druck gesetzt, in denen ein Abdruck oder ein Abspielen der Beiträge festgelegt sei, weil ein Ministerium gleichzeitig Anzeigen schalte. So genannte PR-Kampagnen führe die Regierung selten durch, es handele sich lediglich um normale Pressearbeit.
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