79 Windanlagen wegen Radaranlagen der Bundeswehr nicht genehmigt
Berlin: (hib/AS) In Deutschland wurde seit Anfang Oktober 2006 bis heute in 79 Fällen der Errichtung von Windenergieanlagen nicht zugestimmt, da eine Störung des Radaranlagenbetriebs der Bundeswehr befürchtet wurde. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/7095) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6859) hervor. Darin war nach der Luftsicherheit von Standorten gefragt worden, auf denen sich Windenergieanlagen befinden. In ihrer Antwort führt die Regierung aber weiter aus, dass außerhalb der Schutzbereiche von Radaranlagen der Landesverteidigung etwa 250 Windenergieanlagen genehmigt wurden. "Die Aufgaben der Landesverteidigung werden hierdurch nicht beeinträchtigt", heißt es in der Antwort. Die Radarerfassung werde auch über die Grenzen der angeordneten Schutzzonen hinaus wirksam, so die Regierung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.