DGB: Vorrang für Tariflösung zur angemessenen Bezahlung von Leiharbeitern
Berlin: (hib/MPI) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) strebt eine tarifliche Lösung zur angemessenen Bezahlung in der Zeitarbeitsbranche an. Die Tarifpartner müssten in den jeweiligen Branchen bestimmen, nach welcher Einarbeitungszeit Leiharbeitern der gleiche Lohn zu zahlen sei wie den Beschäftigten der Stammbelegschaft, sagte DGB-Zeitarbeitsexperte Reinhard Dombre am Montag in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ( 16/4805). Dieser sieht vor, gleichen Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Beschäftigungstag des Leiharbeiters zu zahlen. Dombre fügte hinzu, es mache einen Unterschied, ob ein Lkw-Fahrer oder ein Chemiefacharbeiter entliehen werde, worauf flexibel eingegangen werden müsse. Gleichwohl verwies der Gewerkschaftsvertreter darauf, dass in der Zeitarbeitsbranche zum Teil Dumpinglöhne gezahlt würden, die mit Hilfe des Gesetzgebers unterbunden werden müssten.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte eine gleiche Bezahlung vom ersten Tag an strikt ab. "Die Auswirkung wäre fatal", sagte BDA-Referent Rainer Huke. Die damit verbundene Kostensteigerung würde den Einsatz von Zeitarbeitern in vielen Fällen untragbar machen. Die Schubwirkung für den Arbeitsmarkt ginge dadurch verloren. Der Leiharbeitsexperte Markus Promberger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bestätigte den Boom der Zeitarbeitsbranche. Im vergangenen Jahr seien hier durchschnittlich rund 600.000 Menschen beschäftigt gewesen, in diesem Jahr kämen voraussichtlich weitere 100.000 bis 130.000 Beschäftigte hinzu. Allerdings dauerten zirka 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse kürzer als drei Monate an. Der DGB-Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob wies darauf hin, dass der "Klebeeffekt", also die Übernahme eines Leiharbeiters in ein reguläres Arbeitsverhältnis im entleihenden Betrieb, nach wie vor gering sei.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Linksfraktion zwei Ausnahmeregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsänderungsgesetz (AÜG) streichen. Das AÜG sieht im Grundsatz vor, dass für Leiharbeiter dieselben Konditionen gelten müssen wie für Festangestellte. Die erste Ausnahme, so die Linksparlamentarier, beziehe sich auf zuvor arbeitslose Leiharbeiter. Diesen könne für die Dauer von bis zu sechs Wochen ein Nettoarbeitsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt werden. Die zweite Ausnahme sehe vor, dass ein Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer niedrigere Löhne ermöglichen kann.
Der Vertrauensmann der IG Metall im Berliner Siemens-Schaltwerk, Felix Weitenhagen, berichtete, dass in seinem Betrieb auf 2.300 Beschäftigte der Stammbelegschaft 700 Leiharbeiter kämen. Diese verdienten 30 bis 50 Prozent weniger als Siemens-Angestellte und müssten ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken.
Der Betriebsrat der Audi AG, Jörg Schlagbauer, erläuterte das Tarifmodell in seinem Unternehmen. Danach dürfe der Anteil der Zeitarbeiter nur fünf Prozent der Belegschaft ausmachen. Damit werde verhindert, dass die Stammbelegschaft durch Zeitarbeiter ersetzt werde.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.