Kindergeld-Erhöhung um fünf Euro würde 950 Millionen Euro kosten
Berlin: (hib/VOM) Eine Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro auf 159 Euro monatlich würde jährliche Kosten von rund 950 Millionen Euro verursachen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7424) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7203) zu den Kosten von Existenzminimum und Grundsicherung mit. Eine isolierte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages um 100 Euro würde zu Steuermindereinnahmen von 690 Millionen Euro führen, während eine isolierte Erhöhung des Kinderfreibetrages um 100 Euro Steuermindereinnahmen von 125 Millionen Euro zur Folge hätte.
Würde man den Eingangssteuersatz um einen Prozentpunkt auf 14 Prozent verringern, hätte dies Steuerausfälle von 860 Millionen Euro zur Folge, wie die Regierung weiter berichtet. Dagegen würde ein Absenken des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt von 45 auf 44 Prozent Steuermindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro auslösen. Darüber hinaus teilt die Regierung mit, dass es im Juni dieses Jahres in der Grundsicherung für Arbeitssuchende 3,74 Millionen Bedarfsgemeinschaften gegeben habe, in denen 7,28 Millionen Hilfebedürftige gelebt hätten. Würde die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II von derzeit 347 Euro um zehn Euro auf 357 Euro monatlich angehoben, würde dies zu Mehrkosten von rund 770 Millionen Euro führen. Eine Anhebung des Eckregelsatzes in der Sozialhilfe von 347 auf 357 Euro hätte zudem Mehrkosten von rund 140 Millionen Euro jährlich zur Folge.
Darüber hinaus teilt die Regierung mit, dass im vergangenen Jahr insgesamt 26,41 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II ausgezahlt worden seien. Davon seien 14,93 Milliarden Euro auf Regelleistungen, 670 Millionen Euro auf Sozialgeld, 9,54 Milliarden Euro auf Beiträge zur Sozialversicherung, 760 Millionen Euro auf Mehrbedarfszuschläge und 510 Millionen Euro auf befristete Zuschläge entfallen. 2006 habe sich die Summe der reinen Ausgaben in der Sozialhilfe auf insgesamt 18,1 Milliarden Euro netto belaufen, von denen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt 676 Millionen Euro netto entfallen seien. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung habe 3,1 Milliarden Euro netto gekostet, und für weitere Hilfen seien insgesamt 14,4 Milliarden Euro netto aufgebracht worden. Schließlich teilt die Regierung mit, dass für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im vergangenen Jahr Bund und Länder zusammen 2,26 Milliarden Euro aufgewendet hätten.
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