hib-Meldung
328/2007
Datum: 21.12.2007
heute im Bundestag - 21.12.2007
Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung verlangt
16/7527). Für Erwerbslose ohne
Berufsabschluss müsse die Möglichkeit bestehen, einen
solchen nachzuholen. Zur Finanzierung längerfristiger,
qualitativ hochwertiger und somit meist kostenintensiverer
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollten kurzfristig
Teile der Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit
genutzt werden. Falls Beitragsmittel nicht ausreichten, solle ein
zweckgebundener Bundeszuschuss die Qualifizierungsmaßnahmen
garantieren. Darüber hinaus will die Fraktion die betriebliche
berufliche Weiterbildung verbessern. Dazu sollten verbindliche
jährliche Weiterbildungszeiten festgeschrieben werden,
heißt es. Zur Finanzierung betrieblicher Weiterbildung
schlägt Die Linke Branchenfonds vor. Die Unternehmen sollen zu
Zahlungen in die Fonds verpflichtet werden. Zur
Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen regt die
Fraktion verbindliche Mindeststandards und Kontrollverfahren an.
Als Kriterien sind unter anderem längerfristige
Integrationswirkungen und die ausreichende Betreuung der Teilnehmer
vorgesehen.
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke fordert die
Bundesregierung auf, für Erwerbslose einen Rechtsanspruch auf
berufliche Weiterbildung zu formulieren. Auch
Nichtleistungsbezieher müssten einbezogen werden, schreiben
die Abgeordneten in ihrem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_328/02