Emissionsgrenzwerte von Pelletsheizungen verschärfen
Berlin: (hib/MIK) Für eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Heizungsanlagen zur Verfeuerung nachwachsender Rohstoffe hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und am Mittwochmorgen die zugrundeliegende Eingabe einstimmig dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) "als Material" überwiesen den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der Petent wies vor allem auf die vergleichsweise hohen Emissionen von Heizungsanlagen zur Verfeuerung nachwachsender Rohstoffe, besonders von Holzpellets, hin.
Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung erklärte das BMU in seiner Stellungnahme, dass kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Haushalten eine bedeutende Quelle für verschiedene, zum Teil stark gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe seien. Vor allem mit Festbrennstoffen befeuerte Anlagen trügen zu diesen Emissionen maßgeblich bei. Während sich die Schadstoffemissionen anderer Emissionsquellen tendenziell rückläufig entwickeln würden, sei bei diesen Anlagen wegen des verstärkten Holzeinsatzes weiterhin von einem Emissionsanstieg auszugehen. Zu den umweltbelastenden Emissionen trügen vor allem alte Einzelraumfeuerstätten bei: Davon gebe es in Deutschland rund 14 Millionen, von denen mehr als 50 Prozent vor 1988 aufgestellt worden seien.
Der Ausbau energetischen Nutzung von Holz sei aus Klimaschutzgründen positiv zu beurteilen, umweltpolitisch sei dies jedoch nur dann akzeptabel, wenn er unter Einsatz moderner Anlagentechnik möglichst umweltverträglich erfolge, heißt es weiter. Deshalb hielt es der Petitionsausschuss für dringend erforderlich, zur Verringerung der von Kleinfeueranlagen ausgehenden Schadstoffbelastung die Emissionsgrenzwerte zu überdenken.
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