Öffnung des Arztvorbehalts umstritten
Berlin: (hib/MPI) Die Pläne der Bundesregierung, Angehörigen der Pflegeberufe die Möglichkeit zu geben, Pflegehilfsmittel und Verbandsmittel zu verordnen, sind bei Experten auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. In der letzten von vier öffentlichen Anhörungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform ( 16/7439) am Mittwochabend unterstützte der Deutsche Pflegerat (DPR) den Vorstoß. Ein Pfleger, der etwa chronische Wunden behandelt, müsse auch das entsprechende Verbandsmaterial auswählen können, sagte der DPR-Vizepräsident Franz Wagner. Dieses Vorgehen hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfohlen. Bedenken gibt es bei der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Nach Vorstellungen der Regierung soll es unter anderem auch Modellprojekte geben, in denen die Pflegeberufe - anders als bisher - in beschränktem Umfang die Heilkunde ausüben dürfen. Der Pflegerat kritisierte, es gebe bislang eine Reihe von Versorgungsfragen, bei denen das Prinzip der Delegation eine effektive und effiziente Pflege erschwere. Es sei deshalb wichtig zu klären, ob und wie durch eine Erweiterung der Aufgaben der Pflegenden die Versorgung verbessert werden könne. International sei es üblich, dass Pflegefachkräfte auch heilkundlich tätig sein dürfen. Es könne nicht sein, dass das Grundprinzip des Arztvorbehalts höher bewertet werde als die Versorgungsqualität und -sicherheit der Betroffenen.
Die BÄK und die KBV betonten hingegen, bei der Öffnung des Arztvorbehalts in der medizinischen Versorgung handele es sich "um eine gesundheitspolitisch und gesundheitsökonomisch, vor allem medizinisch fragwürdige Entscheidung". Dafür bestehe weder eine Notwendigkeit noch werde damit der Fortbestand der Qualität der medizinischen Versorgung gesichert. Die organisierte Ärzteschaft schlägt Modellvorhaben vor, die die Delegationsmöglichkeiten von Ärzten durch Übertragung bestimmter Tätigkeiten auf medizinische
Fachangestellte erproben. Außerdem müssten die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Einbindung von qualifiziertem Fachpersonal in arztentlastende und arztunterstützende Maßnahmen unter Beibehaltung der ärztlichen Auswahl- und Durchführungsverantwortung auszuweiten.
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