hib-Meldung
033/2008
Datum: 06.02.2008
heute im Bundestag - 06.02.2008
Wirtschaftssanktionen gegenüber dem Iran auf dem Prüfstand
16/7880) heißt es, der UN-Sicherheitsrat
habe den Iran mit verschiedenen Sanktionen belegt, weil er mit der
internationalen Atomenergiebehörde unzureichend
zusammenarbeite. Die Sanktionen bezögen sich vor allem auf die
Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene
Atomprogramm fördern, und das Einfrieren von Auslandskonten
der am Atomprogramm beteiligten Personen. Zudem sei der Iran mit
einem Waffenexportverbot belegt worden. Die Regierung soll sagen,
welche Fälle sie kennt, in denen mittelständische
deutsche Unternehmen zur Aufgabe ihrer Geschäfte im Iran
bewegt werden sollten, und wie die Bundesregierung darauf reagiert
habe. Die Abgeordneten wollen ferner wissen, was die Regierung
über "Umgehungsgeschäfte" amerikanischer,
europäischer und vor allem deutscher Unternehmen mit dem Iran
über die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere Staaten
weiß. Die Fraktion interessiert zudem, ob die Regierung
Regressforderungen deutscher Exporteure erwartet, die wegen
fehlender oder verzögerter Ausfuhrgenehmigungen
Geschäftsnachteile erwarten. Schließlich soll die
Regierung sagen, was sie unternimmt, um Gläubigerinteressen
von deutschen Unternehmen zu schützen.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion interessiert sich für die
Haltung der Bundesregierung zu Wirtschaftssanktionen gegenüber
dem Iran und deren Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. In einer
Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_033/03