hib-Meldung
050/2008
Datum: 20.02.2008
heute im Bundestag - 20.02.2008
Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle
16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom
Bundestag in dritter Lesung behandelt wird. Der Entwurf sieht vor,
das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der
Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen
sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren
Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.
Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und
Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12
Zentimetern vorgesehen. Der Verstoß gegen diese Vorschriften
soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld
geahndet werden. Als einen "guten Kompromiss" sieht die Union die
Regelung an. Das Gesetz schaffe ein "Mehr an Sicherheit". Gemeinsam
mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des
Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13.
Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer
erweitert. Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot
der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten
Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um
Jugendlichen diese Messer zu entziehen. Für die SPD ist der
Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und
ein Beispiel dafür, dass man "mit gutem Willen auch etwas
Vernünftiges zustande bringen kann". Das Messerverbot sei
nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger
Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von
Kriminalitätszentren "nicht weiterführen". Auch die
Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle
Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der
Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind. Dennoch
bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen
Waffenregister. Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man
auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man
den eigenen Antrag (
16/6961) als erledigt. Er habe "seinen Zweck
erfüllt". Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf.
Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der
Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der
illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am
zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch
das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts.
Während der Anhörung hätten Experten bestätigt,
dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei
Jugendlichen würden.
Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist
frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in
der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch
einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des
Waffengesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_050/01