Rechtsausschuss/
Berlin: (hib/SKE) Die Mitglieder des Rechtsausschusses bewerteten
während einer Ausschusssitzung am Mittwochvormittag das
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Bundesregierung aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes sehr
unterschiedlich. "Ich bin erschrocken über die
Ahnungslosigkeit der Kommission", hieß es aus den Reihen der
CDU/ CSU, als Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
berichtete, vieles, was die EU bemängelt, sei an anderer
Stelle ausreichend geregelt. Die Union zog aus der Tatsache, dass
die Kommission insgesamt 14 Mitgliedstaaten gerügt hat, das
Fazit, dass "die Richtlinien zu weit gehen". Die Grünen
forderten CDU/CSU "zu mehr Ernsthaftigkeit" auf und gaben zu
bedenken, dass "allzu forsche Kritik auf Deutschland
zurückfallen" könne. Ende Januar hatte die EU-Kommission
die Bundesregierung aufgefordert, das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz
genannt, an einigen Punkten zu verschärfen. Das betrifft unter
anderem Regelungen zu Homosexualität. Schwule und lesbische
Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind,
haben bisher nach dem Tod ihres Lebenspartners keinen Anspruch auf
Rentenbezüge. "Diese Regel sehe ich auch als problematisch
an", sagte Zypries. Allerdings solle dieses Problem an anderer
Stelle geregelt werden, nicht im Antidiskriminierungsgesetz.
Bezüglich der Kritik, das Gesetz schütze Arbeitnehmer
zwar vor Ungleichbehandlung aufgrund Alter, Geschlecht, Religion,
Rasse oder Herkunft am Arbeitsplatz, nicht aber bei Entlassungen,
habe die Regierung inzwischen eine Stellungnahme abgegeben. Zypries
verwies auf entsprechende Regeln im Arbeitsrecht, die diesen Aspekt
ausreichend abdeckten. In anderen Punkten bestehe noch
Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Ministerien.
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