hib-Meldung
054/2008
Datum: 21.02.2008
heute im Bundestag - 21.02.2008
Bündnis 90/Die Grünen treten für höheres Erbschaftsteueraufkommen ein
16/8185) Eckpunkte für eine "gerechte
Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer" vorgelegt. Der Antrag
soll heute im Bundestag ohne Aussprache zur federführenden
Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Darin wird
die Regierung aufgefordert, ein Erbschaftsteuermodell vorzulegen,
das ein "deutlich ergiebigeres Erbschaftsteueraufkommen" erbringt.
Mit ererbtem oder geschenktem Vermögen werde "leistungsloses
Einkommen" weitergegeben, sodass das Gemeinwesen berechtigt sei,
einen größeren Anteil als bisher zur Finanzierung
öffentlicher Aufgaben zu erheben, schreiben die Abgeordneten.
Aus Gründen der Generationengerechtigkeit sei die
verstärkte Besteuerung großer Vermögen im
Erbschaft- und Schenkungsfall zugunsten verstärkter
Bildungsfinanzierung nachwachsender Generationen "sozial gerecht
und notwendig". Durch die Gestaltung des progressiven
Steuertarifverlaufs und der Freibeträge müsse
sichergestellt werden, dass es zu Steuermehreinnahmen kommt. Auch
sollten eingetragene Lebenspartner sowohl beim Freibetrag als auch
bei der Steuerklasse den Ehegatten gleichgestellt werden. Die
Fraktion tritt dafür ein, dass sich der Steuertarif allein
nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach
dem Verwandtschaftsgrad richtet. Für das Betriebsvermögen
empfehlen die Abgeordneten eine pauschale Besteuerung mit einem
bestimmten Prozentsatz. Zusammen mit dem persönlichen
Freibetrag führe dies dazu, dass das Betriebsmögen
kleinster und kleiner Unternehmen verschont wird. Allen
Betriebsarten, auch in der Landwirtschaft, sollten zudem ein Recht
auf Stundung der Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von bis
zu zehn Jahren erhalten, solange die Betriebsfortführung ohne
wesentliche Abstriche gewährleistet bleibt.
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen haben in einem
Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_054/05