hib-Meldung
065/2008
Datum: 05.03.2008
heute im Bundestag - 05.03.2008
Novelle des Chemikalienrechts eingebracht
16/8307) in den Bundestag eingebracht. Damit
soll das deutsche Chemikalienrecht den europäischen Vorgaben
(Verordnung der EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments
und des Rates) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung Chemischer Stoffe (REACH) angepasst werden. Durch
die REACH-Verordnung wird das Chemikalienrecht in der EU
grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Mit dem Gesetz sollen
die erforderlichen rechtlichen Vorschriften für den Vollzug
der Verordnung geschaffen und überflüssige Vorschriften
des Chemikalienrechts aufgehoben werden. Dadurch wird unter anderem
geregelt, welche Behörden bestimmte Aufgaben übernehmen
sollen, wie Verstöße geahndet und wie der Austausch
zwischen den Behörden erfolgen soll. Der Bundesrat kritisiert
in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf den mit der
REACH-Verordnung verbundenen "Paradigmenwechsel" für das
deutsche Chemikalienrecht "nur unzureichend" berücksichtige.
Er verweist darauf, dass eine Überarbeitung auch die
spätere Integration in ein neues Umweltgesetzbuch erleichtere.
So sollten beispielsweise unterschiedliche Begriffsbestimmungen im
Chemikaliengesetz und in der REACH-Verordnung vermieden werden.
Außerdem empfiehlt der Bundesrat eine Vereinfachung der
Abläufe, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. In
ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf,
dass es sich bei dem Gesetzentwurf lediglich um eine Novelle des
Chemikalienrechts handelt, das darauf abzielt, die Umsetzung der
Kernbereiche der REACH-Verordnung zu ermöglichen, die am 1.
Juni 2008 in Kraft tritt. Damit die Verordnung rechtzeitig in Kraft
treten könne, sollten andere erforderliche Anpassungen des
Chemikalienrechts durch eigenständige Gesetzesvorhaben
erfolgen.
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat ein so genanntes
REACH-Anpassungsgesetz (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_065/02