hib-Meldung
082/2008
Datum: 14.03.2008
heute im Bundestag - 14.03.2008
Bundesregierung: Keine Benachteiligung bei der Altgeräteentsorgung
16/8329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/8129) hervor. Darin wird auf einen von der
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) erstellten Bericht
verwiesen, wonach eine überhöhte Anzahl von Abholungen
bei kleineren Betrieben auf Fehler bei den Herstellern
zurückzuführen sei. Obwohl zwei Sachverständige den
Bericht der EAR unterstützt hätten, werde aber nochmals
aufgrund verschiedener Eingaben von kleinen und mittleren
Unternehmen eine Prüfung vorgenommen, die anschließend
im Internet veröffentlicht werden solle. Eine so genannte
Kleinmengenregelung, wonach Elektrogeräte erst nach einer
gewissen Zahl, Menge oder einem bestimmten Gewicht abgeholt werden
müssten, sei nicht möglich, da sie einer geltenden
EU-Richtlinie (2002/96/EG) widerspreche.
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass
kleinere und mittlere Hersteller bei der Altgeräteentsorgung
im Gegensatz zu größeren Herstellern benachteiligt
werden. Das geht aus ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_082/02