Regierung: Schutzniveau für bisherige IKK-BV-Mitarbeiter angemessen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die derzeit 260 Beschäftigen des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen (IKK-BV) mit Blick auf dessen Abwicklung für ausreichend geschützt. Die getroffenen gesetzlichen Regelungen böten mindestens das Schutzniveau, das für alle Beschäftigen in Deutschland gelte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8666) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8559). Der Gesetzgeber habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Auswirkungen der Reform des Verbänderechts auf die Beschäftigungsverhältnisse sozialverträglich zu gestalten. So seien Kündigungen aus Anlass des Rechtsformwechsels unwirksam. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform die Aufgaben der Bundesverbände der Krankenkassen zum 1. Juli 2008 vom neuen Spitzenverband Bund übernommen werden. Die bisherigen Bundesverbände werden zum 1. Januar 2009 von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts umgewandelt. Weiter heißt es, von den derzeit im Haushalt des Spitzenverbandes Bund ausgewiesenen 150 Stellen würden "mit Sicherheit" 15 von Mitarbeitern des IKK-BV besetzt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.