hib-Meldung
128/2008
Datum: 07.05.2008
heute im Bundestag - 07.05.2008
Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen werden genau geprüft
16/8933) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/8621). Die Entscheidung über eine
Freisetzungsgenehmigung treffe das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Benehmen mit
dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) und dem Robert-Koch-Institut (RKI)
und nach Einholung einer Stellungnahme des Julius
Kühn-Institut (JKI). Die Beteiligung von
Naturschutzverbänden sei bei Projekten erst im Rahmen der
FFH-Verträglichkeitsprüfung und bei der
Ausnahmeprüfung vorgesehen. Die ökologischen Aspekte und
die Wirkung von Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen
auf die Biodiversität würden im Rahmen von
Forschungsprojekten des Julius Kühn-Instituts untersucht. Die
erforderlichen Mittel würden im Bundeshaushalt bereitgestellt.
Berlin: (hib/MIK) Freisetzungen von gentechnisch veränderten
Pflanzen können nur dann genehmigt werden, wenn durch
Prüfung festgestellt wurde, dass von der Freisetzung keine
erheblichen Beeinträchtigungen für Natura-2000-Gebiete
ausgehen können. Die erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_128/05