Anzeige- und Registrierungspflicht für Steuergestaltungsmodelle verlangt
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will Steuermissbrauch wirksam bekämpfen und fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/9166) auf, "aggressive" Steuermodelle zu unterbinden. Voraussetzung dafür sei die schnelle Kenntnis solcher Modelle. Die Abgeordneten schlagen vor, eine gesetzliche Anzeige- und Registrierungspflicht einzuführen. Anzeigepflichtig sollten Steuergestaltungsmodelle sein, die zu einer Nichtbesteuerung, einem Steueraufschub oder einer Steueranrechnung führen. Betroffen seien Modelle im Rahmen der Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag- und Gewerbesteuern sowie der beschränkt Steuerpflichtigen. Anzeigepflichtig solle sein, wer geschäftsmäßig Steuergestaltungen anbietet oder empfiehlt. Die Anzeige solle innerhalb von zehn Tagen beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen müssen. Die Behörde teile dann jeder Steuergestaltung eine Registriernummer zu, über die der Steuerpflichtige vom jeweiligen Vermarkter des Modells informiert wird. Die Steuerpflichtigen, die Gestaltungen nutzen, sollen diese Nummer in ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Durch eine Anzeigepflicht würde der Bundestag von der Finanzverwaltung kurzfristige Informationen über Steuersparmodelle erhalten, so die Abgeordneten. Legale, aber unerwünschte Gestaltungen könnten so frühzeitig erkannt und innerhalb weniger Monate unterbunden werden. Hinzu komme, dass die betroffenen Steuerpflichtigen erkennen, dass sie sich in einen "rechtlichen Graubereich" begeben. Die Fraktion erhofft sich davon einen gleichmäßigeren Steuervollzug und weniger Steuerausfälle.
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