BDA und DGB verlangen Änderungen beim Ausbildungsbonus
Berlin: (hib/MPI) Arbeitgeber und Gewerkschaften sehen dringenden Korrekturbedarf zum geplanten Ausbildungsbonus. In einer öffentlichen Anhörung des Arbeitsausschusses am Montag zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung begründeten Vertreter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (BDA) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Vorstoß mit den ihrer Auffassung nach drohenden Mitnahmeeffekten. "Die Zielgruppe ist viel zu weit gefasst", kritisierte BDA-Ausbildungsexpertin Tanja Nackmayr. Es würden "praktisch alle Altbewerber erfasst". Nackmayr sprach sie wie auch DGB-Referent Hans-Detlev Küller dafür aus, mit dem Ausbildungsbonus nur "wirkliche Problemfälle" zu fördern.
Nur solche Jugendliche, die ansonsten keine Chance auf eine betriebliche Ausbildung hätten, sollen laut BDA und DGB unterstützt werden. Danach sollen Unternehmen den Bonus bekommen können, die zusätzlich solche Jugendliche ausbilden, die sich seit mindestens einem Jahr erfolglos um eine Lehrstelle bemüht und in der Regel höchstens einen mittleren Schulabschluss haben und lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.
Der Gesetzentwurf sieht einen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche Lehrstelle vor, wenn die eingestellten Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten Jugendlichen erhöht sich die Förderung laut Entwurf um 30 Prozent. Die Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden, die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu beweisen. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010 befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen, heißt es in dem Entwurf.
Die Berufsbildungsexpertin des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Daike Witt, zog die Kostenschätzung in Zweifel. Sie betonte: "Wir werden höhere Kosten haben." Sie regte an, diese nicht aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren.
Nach Darstellung des stellvertretenden Direktors des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Ulrich Walwei, gibt es zurzeit rund 380.000 Altbewerber, darunter 220.000 Jugendliche, deren Schulabgang länger als ein Jahr zurückliegt. Der Anteil der Altbewerber an allen Ausbildungsplatzbewerbern habe sich von 42 Prozent im Jahr 2000 auf 52 Prozent im Jahr 2007 erhöht. Allerdings sei aufgrund der konjunkturellen und demografischen Entwicklung mit einer Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt zu rechnen, der auch Altbewerbern zugute kommen könnten, sagte Walwei.
Auf positive Resonanz bei den Sachverständigen stieß die im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene Berufseinstiegsbegleitung, die im BA-Etat bis zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll. In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000 Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit "individuell unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung der Schüler erleichtern". Außerdem ist geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann. Der Gesetzentwurf ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative. Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010.
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