Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche sollen transparent werden
Berlin: (hib/KOS) Die Forderung nach Transparenz bei den Marketing-Aufwendungen der Pharmabranche und das Plädoyer für eine bessere Qualitätskontrolle von Einrichtungen, die Blindenführhunde ausbilden, gehörten zu mehreren gesundheitspolitischen Themen, mit denen sich am Montagnachmittag der Petitionsausschuss befasste. Entscheidungen zu den betreffenden Anliegen fasste das Gremium bei dieser Anhörung der Petenten noch nicht.
Ein Petent setzte sich mit Nachdruck dafür ein, die Pharmabranche gesetzlich zu verpflichten, sämtliche von diesen Unternehmen an Ärzte, Kliniken, Selbsthilfegruppen oder Patientenorganisationen geleisteten Zuwendungen publik zu machen. Dieser Wirtschaftszweig stecke nach Schätzungen jährlich 2,5 Milliarden Euro in Marketingmaßnahmen. Diese Summe werde über entsprechende Aufschläge auf die Medikamentenpreise letztlich von den Bürgern bezahlt. Der Petent, der als Klinikdirektor arbeitet, berichtete den Abgeordneten, dass Ärzte nach wie vor auf vielfältige Weise, etwa durch Einladungen zu Tagungen in teuren Hotels, beeinflusst würden. Problematisch seien auch Gelder für Patientenvereinigungen, die ihrerseits auf die Gesundheitspolitik Einfluss nähmen. Selbstverpflichtungserklärungen der Branche nützten nichts. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz (SPD), plädierte in seiner Entgegnung jedoch dafür, den Weg der Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung zu gehen: Die "Normsetzung aus einer Organisation heraus" habe gegenüber einer gesetzlichen Regelung einen hohen Wert.
Ein anderer Petent machte sich dafür stark, die Krankenkassen zu verpflichten, ein qualifiziertes Berufsbild für die Ausbilder von Blindenführhunden zu entwickeln und auf dieser Basis solche Schulen streng zu überprüfen. Bislang könne jedermann einen entsprechenden Gewerbeschein erhalten, "auch wenn er keine Ahnung hat". Das Mitglied des Deutschen Vereins für Blindenführhunde klagte, wegen dieses "ziemlich desorganisierten Zustands" würden viele teils gefährliche Führhunde ausgeliefert. Bei den Kassen kenne sich niemand wirklich mit dieser Thematik aus. Die Petition verlangt eine gesetzliche Regelung des Berufsbilds "Blindenführhunde-Ausbilder". Staatssekretär Schwanitz sprach sich gegen eine solche gesetzliche Regelung aus, dafür sei allein schon die Zahl der Betroffenen zu gering. Laut Schwanitz existieren bei den Kassen hohe Standards für medizinische Hilfsmittel, und in diesem Zusammenhang müssten auch Schulen für Blindenführhunde vielfältig differenzierte Kriterien erfüllen.
Ein weiterer Petent setzte sich dafür ein, dass die in der ehemaligen DDR erworbene Ausbildung zur Sprechstunden-Krankenschwester zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" berechtigen soll. Seit der Wiedervereinigung würden Betroffene mit einer solchen DDR-Qualifikation lediglich als Arzthelferin eingestuft, was auch für die Entlohnung von Bedeutung sei. Der Petent erklärte, die Anforderungen an den ehemaligen DDR-Beruf entsprächen im Wesentlichen den Tätigkeiten einer Krankenschwester, wobei die frühere Sprechstunden-Krankenschwester stärker im ambulanten Bereich gearbeitet habe. Staatssekretär Schwanitz sagte hingegen, der DDR-Beruf entspreche nicht vollwertig der Ausbildung zur Krankenschwester. Zu lösen sei das Problem nur durch ergänzende Qualifikationsmaßnahmen.
Eine andere Petentin kritisierte, dass als Folge der Einsparungen im Gesundheitswesen eine optimale Versorgung behinderter Kinder mit medizinischen Hilfsmitteln gefährdet werde. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen zudem eine Petition, die eine eindeutige Klärung der Befugnisse von Rettungsassistenten in Notfällen verlangt, und eine Petition, die sich für eine flächendeckende Vorhaltung von automatisierten externen Defibrillatoren zur Bekämpfung des plötzlichen Herztodes einsetzt.
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