hib-Meldung
168/2008
Datum: 06.06.2008
heute im Bundestag - 06.06.2008
Grüne: Wärmegesetz soll auch für alten Gebäudebestand gelten
16/9429). Danach soll die Verpflichtung zum
Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur beim Baum von neuen
Häusern, sondern auch bei Sanierungen und beim Austausch von
Heizungsanlagen in Altbauten umgesetzt werden. Die Fraktion
möchte, dass die entsprechende gesetzliche Grundlage so
gestaltet wird, dass der Anteil von erneuerbaren Energien am
Wärmeverbrauch bis zum Jahr 2020 mindestens 25 Prozent
betragen wird. Die Umsetzung des Gesetzes soll mit Stichproben
kontrolliert werden. Bei Verstößen sollen den
Hausbesitzern Bußgelder drohen. Als erneuerbare Energien
werden die direkte Nutzung von Solarenergie, Biomasse,
Erdwärme, Windenergie sowie Abwärme definiert. Biogas und
Bioöle sollen nur dann als erneuerbare Energien anerkannt
werden, wenn sie zur Wärmeerzeugung in einer
Kraft-Wärme-Koppelungsanlage eingesetzt werden. Zur
Begründung erklären die Grünen, dass mit dem
Verzicht Altbauten in die Regelungen aufzunehmen, auf die
Einsparung von mehreren Millionen Tonnen CO2 verzichtet werde.
Damit habe es die Bundesregierung versäumt, "den schlafenden
Riesen Gebäudebestand" zu wecken, so die Grünen.
Berlin: (hib/AS) Das Wärmegesetz (EEWärmeG) soll nicht
nur für Neubauten, sondern auch für ältere
Gebäude gelten. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (
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http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_168/05