Bisher mehr als 20.000 Anträge auf Ghettorentenzahlung
Berlin: (hib/VOM) Beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sind seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres 21.805 Anträge auf Zahlung einer einmaligen Ghettorente in Höhe von 2.000 Euro eingegangen. Davon seien inzwischen 3.876 Anträge angenommen und nur vier Anträge abgelehnt worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9541) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9254) mit. Die Bundesregierung hatte im Oktober 2007 die "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist" verabschiedet. Damit solle unbürokratisch geholfen und der Aufenthalt in Ghettos in der Zeit des Nationalsozialismus anerkannt werden, ohne dass die Betroffenen ihr Schicksal detailliert schildern müssen. Zugleich solle damit eine Lücke in der bisherigen Wiedergutmachung geschlossen werden, heißt es in der Antwort.
Betroffene, deren Antrag auf eine Rente nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" abgelehnt worden sei, erhielten vom Bundesamt automatisch einen Antrag mit Hinweisen über die Voraussetzungen, um einen Antrag auf die Einmalzahlung stellen zu können. Diese Versandaktion sei bereits für in Israel lebende Betroffene abgeschlossen. Sie werde nun für die USA und weitere Schwerpunktländer fortgesetzt. Damit sollen mehr als 50.000 ehemals Verfolgte direkt über die Möglichkeiten informiert werden, einen solchen Antrag zu stellen.
Darüber hinaus stünden auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums, des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der deutschen Auslandsvertretungen in den jeweiligen Ländern Informationen auf Deutsch, Englisch, Hebräisch, Russisch, Französisch und Spanisch zur Verfügung. Betroffene könnten sich aber auch über eine eigens eingerichtete Telefon-Hotline persönlich beraten zu lassen. Im Falle eines abgelehnten Antrags könne innerhalb eines Monats Widerspruch beim Bundesamt eingelegt werden. Davon sei bislang in einem Fall Gebrauch gemacht worden, teilt die Regierung mit.
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