Änderungen bei der Reform der Unfallversicherung beschlossen
Berlin: (hib/MPI) Einen Tag vor der Schlussabstimmung im Bundestag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die geplante Reform der Unfallversicherung korrigiert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion votierte das Gremium bei Enthaltung der Grünen am Mittwoch für den geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9154). Vom Tisch ist nunmehr das von Arbeitgebern und Gewerkschaften kritisierte Vorhaben, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, unter Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums zu stellen. Der Umfang der Aufsicht ist nach dem geänderten Entwurf auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Zudem verlängerte der Ausschuss auf Antrag der Koalition die Übergangsfrist für die Einführung des neuen Lastenausgleichsverfahrens um drei Jahre bis zum Jahr 2013.
An dem geplanten Verteilungsmaßstab des Lastenausgleichs - 70 Prozent nach Entgelten und 30 Prozent nach Neurenten - wurde hingegen festgehalten. Ziel des so genannten Überaltlastenausgleichs ist es laut Regierung, besonders hohe Belastungen einzelner Branchen aus der Vergangenheit, beispielsweise im Bergbau, auf alle Branchen umzulegen und damit zu einer Angleichung der Beitragssätze beizutragen. Mit der Fristverlängerung für die Einführung werde den durch den neuen Schlüssel belasteten größeren Unternehmen im Dienstleistungs-, im Transport- und im Gesundheitswesen entgegengekommen, unterstrichen Union und SPD im Ausschuss.
Unverändert bleibt in dem Gesetzentwurf auch die geplante Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf neun bis Ende 2009. Werde dies nicht "ohne Abstriche und innerhalb der Frist" erreicht, sehe die Koalition gesetzgeberischen Handlungsbedarf, kündigte die SPD an.
Auch die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden mit der Jahresmeldung wurde beibehalten, obwohl die Arbeitgeber dadurch einen höheren bürokratischen Aufwand und deutliche Mehrkosten befürchten. Die FDP kritisierte, dies gehe an der Realität der Unternehmen vorbei. Die Union erläuterte, die Meldung der geleisteten Arbeitsstunden sei keine Neuerung, sondern bereits heute im Sozialgesetzbuch verankert.
Ein Aspekt im Gesetzentwurf betrifft die Einstufung privatisierter Unternehmen der öffentlichen Hand, etwa die Deutsche Telekom. Anders als bislang geplant soll bis Ende 2011 abschließend geprüft werden, wie diese Unternehmen in den Lastenausgleich einzubeziehen sind. Außerdem erhalten die Berufsgenossenschaften bis zum Jahr 2030 statt bis zum Jahr 2020 Zeit zur Bildung eines Kapitalstocks für Altersrückstellungen.
Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG), der am Donnerstag abschließend im Bundestag behandelt werden soll, stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Versicherung dar. Die gesetzliche Unfallversicherung soll dadurch schlankere und effizientere Strukturen bekommen, die auch zu Einsparungen bei den Unternehmen führen würden. Auf eine Leistungsreform, die ebenfalls als Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurde nach langer Diskussion verzichtet. Die Union lobte, mit den Änderungen sei das Gesetz "deutlich verbessert worden". Auch Die Linke zeigte sich zufrieden, da zentrale Forderungen aus ihrem eigenen Antrag ( 16/5616) übernommen worden seien. Auch die Grünen begrüßten die Änderungen, bemängelten aber, dass der Prävention nicht genügend Bedeutung eingeräumt worden sei. Die FDP-Fraktion hingegen kritisierte, das Gesetz stelle "keine richtige Reform" dar, da das Leistungsrecht ausgeklammert worden sei. Beispielsweise müsse darüber geredet werden, ob Wegeunfälle tatsächlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden sollten. Die Anträge der Linksfraktion, der FDP ( 16/6645) und der Grünen ( 16/9312) erhielten keine Mehrheit.
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