hib-Meldung
204/2008
Datum: 04.07.2008
heute im Bundestag - 04.07.2008
Im Bundestag notiert: Überprüfung von Visumanträgen
16/9547) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/9247) mit. Die Auslandsvertretungen fragten
nunmehr bei Sicherheitsbedenken beim Auswärtigen Amt nach,
welches seinerseits Kontakt mit dem Bundesinnenministerium und mit
den zuständigen Sicherheitsbehörden aufnehme. Dies diene
der Klärung, ob man den Sicherheitsbedenken gegen den
Visumsantragsteller festhält oder nicht.
Berlin: (hib/BOB) Seit Ende 2005 werden das Bundeskriminalamt und
die Bundespolizei bei der Überprüfung von
Visumanträgen nur noch informiert. Diese Regelung habe sich
bewährt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_204/11