hib-Meldung
217/2008
Datum: 25.07.2008
heute im Bundestag - 25.07.2008
Handlungsbedarf aus europäischer Mediationsrichtlinie wird derzeit geprüft
16/9926) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/9676). Mediation (Vermittlung) ist ein
außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren
konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines
Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators,
einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und
Interessen dienen. Das Justizministerium stehe in einem "offenen
Diskussions- und Meinungsbildungsprozess", insbesondere mit
Vertretern der Wissenschaft und der Fachverbände. Zum Thema
Mediation wurde in diesem April eine Expertengruppe einberufen. Der
Deutsche Juristentag, der im September dieses Jahres tagt, hat eine
eigene Abteilung zu diesem Thema eingesetzt. Die Regierung
erläutert weiter, eine frühzeitige Konfliktbeilegung ohne
Gerichte sei besonders positiv zu beurteilen. Sie gewinne zunehmend
an praktischer Bedeutung und trage dazu bei, die
Eigenverantwortlichkeit des Bürgers zu stärken und die
Gerichte zu entlasten.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit, welcher
Handlungsbedarf sich aus der europäischen Mediationsrichtlinie
vom Mai dieses Jahres ergibt und welche Funktion hierbei die
verschiedenen Formen der Mediation haben. Dies ergibt sich aus
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_217/04