BKA-Gesetz hat Vorbilder in Landesgesetzen
Berlin: (hib/HLE) Alle Befugnisse des Bundeskriminalamtes, die mit dem geplanten Gesetz zur Abwehr des internationalen Terrorismus (BKA-Gesetz) geschaffen werden, haben Regelungsvorbilder in Landespolizeigesetzen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10149) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10057) hin. Danach habe auch der geplante Zugriff auf informationstechnische Systeme (so genannte Online-Durchsuchung) ein Regelungsvorbild in Artikel 34d des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass die Trennung in die Beobachtung von staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen einerseits und die Gefahrenabwehr sowie Verfolgung von Straftaten andererseits nicht berührt werde. Ein maßgeblicher Grund für die Trennung des Verfassungsschutzes und der Strafverfolgungsbehörden sei der "Polizeibrief" der Alliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates gewesen. Danach sei der Bundesregierung zwar gestattet worden, eine Verfassungsschutzbehörde zu errichten, allerdings habe sie keine Polizeibefugnisse haben dürfen.
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