Im Bundestag notiert: Bearbeitung der Beschwerden von Fluggästen
Berlin: (hib/HLE) Der derzeitige Personalstand von 6,5 Stellen beim Luftfahrtbundesamt gewährleistet nach Angaben der Bundesregierung eine verzugslose Bearbeitung der Beschwerden von Fluggästen aufgrund der Europäischen Fluggastverordnung. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 16/10148) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10025) weiter mitteilt, wurde in allen 767 seit dem 1. April 2008 bearbeiteten Beschwerden ein Verstoß gegen die Fluggastverordnung festgestellt. Die Verordnung gibt Passagieren bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung einen Anspruch auf Ausgleichs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen der Fluggesellschaften.
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