Anhörung zum BKA-Gesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Innenausschuss will am Montag, dem 15. September, in einer öffentlichen Anhörung elf Sachverständige zum Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ( 16/9588) befragen. Die Anhörung beginnt um 10 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101 (Anhörungssaal), und soll um 16 Uhr beendet sein. Zu den Themenkomplexen gehören auch die geplanten Online-Durchsuchungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die "Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme" (so genannte Online-Durchsuchung) erhält. Die Online-Durchsuchung soll nur dann erforderlich werden, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen. Außerdem erhält das BKA Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten. Die Experten sollen auch zu diesen Themenkomplexen Auskunft geben.
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