Zugang zum grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr regeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Vorgaben der Europäischen Union zum Schienenzugang von Bahnunternehmen regeln, die grenzüberschreitend Personen befördern. In ihrem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( 16/10298) heißt es, der Wettbewerb zwischen Eisenbahn-Verkehrsunternehmen müsse gefördert und es müssten Impulse für neue Initiativen gegeben werden. Die Zugangsrechte beziehen sich nach Regierungsangaben nicht auf die Schienenbeförderung im gesamten Personenverkehr, sondern nur auf den grenzüberschreitenden Personenverkehr einschließlich des Rechts, Fahrgäste an Zwischenhalten aufzunehmen oder abzusetzen. Der Entwurf gewährt keine Zugangsrechte für Eisenbahn-Verkehrsleistungen im Personenverkehr zwischen einem EU-Staat und einem Nicht-EU-Staat. Schweizer Eisenbahnen erhielten daher keinen Zugangsanspruch in Deutschland, betont die Regierung. Um die Zugtrassen zu sichern, könnten die Träger des öffentlichen Nahverkehrs und die Betreiber der Schienenwege Rahmenverträge mit dem Ergebnis abschließen, dass innerhalb bestimmter Bandbreiten Zugtrassen für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehen müssen.
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