Öffentliche Anhörung zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Berlin: (hib/BOB) Um die bessere Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht geht in öffentlichen Anhörung am 8. Oktober. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/8954) sieht vor, dass in Zukunft jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten soll - und zwar unabhängig davon, ob er für Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Der Entwurf sieht außerdem vor, für Ehegatten und Kinder Stundungen zuzulassen, wenn der Verstorbene ein Unternehmen oder ein Eigenheim hinterlässt und durch Pflichtteilsansprüche deren Verkauf droht. Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die der vererbenden Person vergleichbar nahe standen. Dies sei zum Beispiel bei Stief- und Pflegekindern der Fall. Ferner ist die Möglichkeit zur Entziehung des Pflichtteils vorgesehen, wenn der Berechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegen den Erblasser, seinen Ehegatten, Lebenspartner oder seine Kindern möglich.
Zu der Anhörung sind als Sachverständige eingeladen: Professor Barbara Dauner-Lieb (Universität Köln); Professor Knut Werner Lange (Universität Bayreuth); der Notar Wolfgang Litzenburger (Mainz); Jörg Mayer (Notar aus Simbach); Rechtsanwältin Angelika Nake aus Darmstadt; der ehemalige Professor an der Universität Bielefeld, Gerhard Otte; Professor Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg; der Notar Peter Rawert und der Richter am Bundesgerichtshof, Gerhard Schlichting. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal 4.300. Anmeldungen sind möglich unter rechtsausschuss@bundestag.de
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