Regierung strikt gegen EU-Vorschlag zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen strikt ab. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/10464) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10263) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des so genannten "Small Business Act", eines Maßnahmenpakets der EU zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dem Vorschlag sei Brüssel weit über die in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie aufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen, für die der ermäßigte Steuersatz in Frage kommt, hinausgegangen. Aus einem Bericht der Kommission aus dem Jahre 2003 über Erfahrungen mit der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen gehe eindeutig hervor, so die Regierung, dass damit keine positiven Effekte für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Abbau von Schwarzarbeit erzielt werden konnten. Aus Sicht der Regierung sind ermäßigte Mehrwertsteuersätze "kein geeignetes politisches Lenkungsinstrument".
Im Übrigen vermisst die Regierung der Antwort zufolge in Deutschland eine "Sanierungskultur", in der das Insolvenzverfahren als Möglichkeit zur Sanierung von Unternehmen begriffen wird. Daher würden wirtschaftliche Ressourcen vergeudet und unternehmerische Chancen nicht voll genutzt. Um zu einer solchen Sanierungskultur zu kommen, reiche aber nicht eine Änderung des Insolvenzrechts, sondern auch die betroffenen Unternehmen müssten umdenken. Wichtig seien daher entsprechende Informationskampagnen, in denen für einen Wandel der Unternehmenskultur geworben wird. Die EU-Kommission habe angeregt, die Dauer der Verfahren zur Auflösung eines Unternehmens auf ein Jahr zu begrenzen, wenn es sich nicht um eine betrügerische Insolvenz handelt. Die Regierung weist darauf hin, dass aufgrund der komplexen Struktur von Großverfahren nicht selten Jahrzehnte für die Fortführung oder Abwicklung benötigt würden. Daher sei die angestrebte Beschränkung auf ein Jahr in Insolvenzverfahren aus wirtschaftlichen Gründen "nicht realistisch", so die Regierung.
Die Regierung unterstreicht ferner, dass sie für einen deutlich verbesserten Gläubigerschutz eintritt, vor allem durch ein nennenswertes Mindestkapital. Neugründer einer Kapitalgesellschaft, die zunächst nur national tätig sind und über eine geringere Kapitalausstattung verfügen, sollten sich künftig vor allem für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach dem neuen GmbH-Gesetz entscheiden. Mit dieser Variante der GmbH werde im Rechtsverkehr auf die geringere Haftkapitalausstattung hingewiesen. Ferner sei eine gesetzliche Gewinnrücklage vorgeschrieben. Der Vorschlag der EU zur Europäischen Privatgesellschaft "Societas Privata Europaea" (SPE) enthalte hingegen nichts Vergleichbares, heißt es in der Antwort.
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