Regierung: Banken kann Reisevermittlung nicht verboten werden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat keine Handhabe, Banken die Vermittlung von Reisen zu verbieten. Darauf wies der Tourismusbeauftragte der Regierung, Ernst Hinsken (CSU), am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss hin. Der Ausschuss nahm einen Regierungsbericht zur Problematik der Rabatte, Rückvergütungen und Zulagen in der Reisebranche zur Kenntnis. Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, heißt es darin, dass Banken, Sparkassen und Kreditkartenunternehmen ihren Kunden Rückvergütungen auf den Reisepreis versprechen, wenn die Kunden die Reise über eine bestimmte Telefonnummer oder Internetadresse buchen. Typischerweise werde dieses Versprechen einer Rückvergütung an den Erwerb einer Kreditkarte bei der Bank oder der Eröffnung eines Kontos geknüpft.
Einige Reisebüros fühlten sich durch diese Praxis benachteiligt, da die versprochenen Rückvergütungen oft von sieben bis zehn Prozent der eigenen Provision im stationären Reisevertrieb entspreche oder diese sogar überschreite, so die Regierung. Aufgrund ihrer Kosten könnten die Reisebüros nicht in den Wettbewerb um die höchsten Rückvergütungen einsteigen. Sie fürchteten daher, von den Banken, bei denen es sich teilweise sogar um ihre eigenen Hausbanken handele, vom Markt verdrängt zu werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die den Banken die Vermittlung von Reisen verbiete, gibt es nach Darstellung der Regierung nicht. Dies sei auch nicht zu beanstanden. Auch kartellrechtlich gebe es keine Einwände, wenn Banken, Sparkassen oder Kreditkartenunternehmen bei einer Reisevermittlung hohe Rückvergütungen anbieten. Nur bei missbräuchlichem oder diskriminierendem Verhalten könnten die Kartellbehörden eingreifen.
Die Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Thematik in einem Gespräch mit dem Deutschen Reiseverband zu erörtern. Aus Sicht der FDP kann den Banken nicht verboten werden, neue Geschäftsfelder zu erschließen. Bündnis 90 /Die Grünen betonten, der Trend gehe ohnehin zu Internetbuchungen.
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