Weinwirtschaft erhält Beihilfe für Zuckersirup
Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Weinwirtschaft soll mit insgesamt fünf Maßnahmen des Bundes und der Länder gefördert werden. Wie aus dem Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ( 16/10552) hervorgeht, werden zur Unterstützung bei der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat im Weinwirtschaftsjahr 2008/2009 insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei rektifiziertem Traubenmostkonzentrat handelt es sich um einen hoch konzentrierten Zuckersirup aus Traubenmost, mit dem der Alkoholgehalt des Weines erhöht werden kann. Die Europäische Union, die im April Maßnahmen zur Stützung der Weinwirtschaft empfohlen hatte, erlaubt die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat übergangsweise noch für vier Jahre. Die Bundesregierung will die Maßnahme im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsverhältnisse in der Weinwirtschaft nicht abrupt abbrechen, sondern mit einer einjährigen Umstellungszeit für die Betriebe auslaufen lassen. Die Beihilfe sei bisher von Betrieben in mehreren deutschen Weinanbaugebieten in Anspruch genommen worden, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Außerdem stellt die Bundesregierung eine Million Euro für Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten zur Verfügung. Es muss sich dabei um eine einheitliche Absatzförderung für den deutschen Wein insgesamt handeln. Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sollen nur solche Maßnahmen gefördert werden, "die inhaltlich auf gebiets- und länderübergreifende Absatzförderung ausgerichtet sind", erläutert die Regierung.
Wenn es um Weine aus einer bestimmten Region geht, sollen die Bundesländer in eigener Regie tätig werden und Absatzförderungsmaßnahmen durchführen können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die jeweiligen Landesanstalten sollen ihre Absatzförderungsmaßnahmen aber eng abstimmen und sich über abgeschlossene Verträge gegenseitig informieren. Außerdem können die Länder Ernteversicherungen, Investitionen und die Umstellung beziehungsweise Umstrukturierung von Rebflächen unterstützen.
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