Änderung des Notarwesens stößt überwiegend auf Zustimmung
Berlin: (hib/BOB) Überwiegend auf grundsätzliche Zustimmung stößt bei Sachverständigen die vom Bundesrat vorgelegte Reform der Bundesnotarordnung ( 16/4972). Der Rechtsausschuss hat dazu für Mittwochmorgen zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Tilman Götte, erklärt in seiner Stellungnahme, die vorgesehene Kombination aus einer neu einzuführenden notariellen Fachprüfung, einer praktischen Ausbildung im Notariat und der Beibehaltung der allgemeinen und örtlichen Wartezeiten als Voraussetzungen für die Bestellung von Anwaltsnotaren stelle nach Überzeugung seines Verbandes eine "sachgerechte und vor allem rechtssichere Lösung" dar. Ferner werde die Neureglung durch ihren stärker "leistungsbezogenen Charakter des Auswahlverfahrens" eine Qualitätssicherung und damit Stärkung des Anwaltsnotariats bedeuten. Gerd-Walter Jung, Präsident der Notarkammer Schleswig-Holstein aus Lübeck, erklärte, die Initiative der Länderkammer ermögliche die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Bundesnotarordnung vom April 2004 geforderte individuelle Prüfung der fachlichen Eignung des einzelnen Bewerbers für das Anwaltsnotariat. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Auswahlkriterien, die nur noch auf die Note im zweiten Staatsexamen und auf das Ergebnis der Fachprüfung abstellen, seien "transparent, einfach und objektiv geeignet", die fachliche Eignung der Bewerber zu kennzeichnen.
Oliver Vossius, Präsident des Deutschen Notarvereins aus Berlin, macht in seiner Stellungnahme deutlich, das zu errichtende Prüfungsamt sollte näher an der "demokratischen Legitimationskette" stehen als dies nach dem Entwurf des Bundesrats bislang der Fall sei. Wie die Bundesnotarkammer sei auch der Notarverein der Auffassung, dass die Ernennung der Leitung des Prüfungsamts durch das Bundesministerium der Justiz - unter Anhörung der Bundesnotarkammern - dies "in sinnfälliger Weise" zum Ausdruck bringen würde. Klaus Lerch, Richter am Landgericht Frankfurt am Main, äußert in seiner Stellungnahmen die Hoffnung, dass ein Stück Rechtssicherheit geschaffen würde. Es sei sinnvoll, dass Bewerber nicht zu befürchten hätten, dass die eine oder andere Reglung der Prüfung durch das Verfassungsgericht nicht standhalten könnte. Die Analyse der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts in den vergangenen drei Jahren lasse jedoch die Prognose zu, dass entsprechende Vorschriften des Berufsrechts für Notare der Verfassung entsprechen.
Der Sachverständige Hartwin Kramer, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, führt in seiner Stellungnahme aus, dem im Gesetzentwurf beschrittenen Weg, eine bei einem zentralen Prüfungsamt abzulegende Fachprüfung vorzuschreiben, halte er für eine "optimale Lösung". Ein "drittes Staatsexamen" sei anderen Methoden überlegen, die notarspezifischen Qualifikationen eines Bewerbers und deren Grad festzustellen. Eine solche Prüfung sei Bewerbern selbst dann zumutbar, wenn sie sich erst in fortgeschrittenem Alter entschließen, neben dem Rechtsanwaltsberuf den Beruf des Notars anzustreben. Hans-Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, äußerte demgegenüber die Überzeugung, die Einführung einer notariellen Fachprüfung nach Art eines "Dritten Staatsexamens" könnte verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, weil die Verwaltung des Notarwesens Sache der Länder sei. Nach dem Entwurf werde jedoch der Bundesnotarkammer und dem Bundesjustizministerium ein maßgeblicher Einfluss auf das "Dritte Staatsexamen" für Anwaltsnotare eingeräumt. Diese Zweifel sollten vor der Einführung ausgeräumt werden. Falls dies gelinge, verspreche die Einführung einer notariellen Fachprüfung die chancengleiche Bestenauslese zu verbessern und den fachlichen Mindeststandards zu gewährleisten.
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