Sofortmeldepflicht gegen Schwarzarbeit
Berlin: (hib/CHE) Arbeitgeber müssen künftig jeden neu eingestellten Arbeitnehmer bereits am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung anmelden. Diese Sofortmeldepflicht ist im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/10488) enthalten, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen hat. Mit diesen Änderungen soll Schwarzarbeit in Zukunft besser bekämpft werden können. Neben der Sofortmeldepflicht wird außerdem die Pflicht der Arbeitnehmer, Personaldokumente mitzuführen, ausgeweitet. Diese bleibt aber auf jene Branchen beschränkt, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit besteht.
Während alle Fraktionen das Ziel begrüßten, effektiver gegen Schwarzarbeit vorzugehen, zeigten sich die Unterschiede im Detail. So bezweifelten die Grünen die Praktikabilität der Sofortmeldepflicht am ersten Arbeitstag und schlugen vor, stattdessen den ersten Werktag als Anmeldetag festzulegen. Die SPD konnte diese Zweifel nicht nachvollziehen: "Wenn man am Sonntag jemanden neu einstellt, dann kann man ihn auch elektronisch an diesem Tag anmelden. Das ist in Zeiten des Internets überhaupt kein Problem", hieß es aus der SPD-Fraktion. Auch andere Bedenken der Grünen konnten die Koalitionsfraktionen nicht teilen. Es sei gerade für ausländische Arbeitskräfte problematisch, künftig alle Ausweisdokumente mit sich zu tragen, da sie bei einem eventuellen Verlust auch um ihren Aufenthaltsstatus fürchten müssten, argumentierten Bündnis 90/Die Grünen. Die Koalition hielt dem entgegen, dass der bisher ausreichende Sozialversicherungsausweis für die Identifikation von Personen nicht ausreiche, da er nicht fälschungssicher sei und auch keine Auskunft über den Aufenthaltstitel der jeweiligen Person gebe.
Die FDP begrüßte, dass der Gesetzentwurf und besonders die Sofortmeldepflicht "in die richtige Richtung" gehe. Die Linksfraktion forderte, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur auf neun Branchen zu beschränken und in jedem Bundesland Sonderdezernate zum Kampf gegen Schwarzarbeit einzurichten. Darüber, so ein Vertreter der Bundesregierung, gebe es bereits Gespräche mit den Ländern.
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