Experten bewerten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes unterschiedlich
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) ( 16/10290) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagvormittag deutlich. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu sind Nachrüstpflichten geplant, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll per Verordnung die Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme und Heizkessel festgelegt werden. Während unter anderem der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, und der Vorsitzende des Verbandes Privater Bauherren (VPB), Thomas Penningh, den Entwurf begrüßten, kritisierte Professor Joachim Weimann aus Magdeburg die Vorlage als "Bärendienst für den Klimaschutz".
Er habe "keine wesentlichen Kritikpunkte" an dem Gesetzentwurf gefunden sagte Franz-Georg Rips und sprach von einem "gangbaren Weg". "Kleinere Änderungswünsche" äußerte Thomas Penningh vom VPB. So solle die Empfehlungsbefugnis zu Möglichkeiten des energieeffizienteren Wohnens nicht dem Bezirksschornsteinfeger verliehen werden. Für eine solche Befugnis müsse der nötige Sachverstand für einen ganzheitlichen Ansatz vorhanden sein. Die Qualifizierung des Schornsteinfegers reiche dazu nicht aus. Für Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland, sind hingegen die dazu getroffenen Regelungen "sinnvoll". Geißler begrüßte auch die vorgesehene Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen. Aus Sicht des Magdeburger Professors Weimann dürfe das Verbot von Nachtspeicheröfen nicht isoliert von klimapolitischen Rahmenbedingungen betrachtet werden. Angesichts des Emissionshandels würden die durch das Verbot freiwerdenden CO2-Emmissionsrechte veräußert, so dass an anderer Stelle mehr CO2 emittiert werden könne. Es komme also nicht zu einer echten Einsparung, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Emissionen.
Diskutiert auch Fragen des so genannten Wärme-Contractings und des Kürzungsrechts für Mieter bei den Heizkosten, im Falle des Nichtvollzugs der Energiesparverordnung durch den Vermieter, welche nicht Bestandteil des EnEG sind. Das Contracting, bei dem ein Unternehmen Energiesparmaßnahmen in Gebäuden, wie etwa den Einbau moderner energiesparender Heizungen, vornimmt, und Energie zu einem Festpreis liefert, hat aus Sicht von Bernd Eikmeier vom Bremer Energie Institut "erhebliches Potenzial". Angesichts von derzeitigen Rechtsunsicherheiten seien jedoch zu dessen Ausschöpfung neue gesetzliche Regelungen nötig. Auch Martin Hack vom Verband für Wärmelieferung sieht derzeit "mietrechtliche Probleme bei Altverträgen". Dennoch biete das Contracting "Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz bei der Wärmeversorgung". Schließlich optimiere der Contractor aus eigenem Interesse fortlaufend die Energieanlagen, da er dann weniger Energie einkaufen müsse und somit seinen Gewinn vergrößern könne. Als "kontraproduktiv" lehnte Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienverbände ein Kürzungsrecht der Mieter bei Heizkosten ab. Dies sei schlecht für das "Mietklima" und zudem nicht verfassungskonform. Aus Sicht des Mieterbundes hingegen sei eine solche Möglichkeit als "Druckmittel" für den Mieter durchaus sinnvoll.
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