Kindeswohl bei Aberkennung der Staatsangehörigkeit berücksichtigen
Berlin: (hib/KTK) Beim "Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" ( 16/10528), das voraussichtlich am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wird, soll bei einer möglichen Aberkennung der Staatsangehörigkeit das Kindeswohl eine stärkere Berücksichtigung finden. Einem entsprechenden Antrag stimmte der Innenausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Der Antrag sieht außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe für Personen vor, die "unrichtige oder unvollständige Angaben" zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung machen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/5107) wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2650) sowie die Anträge der Fraktion Die Linke ( 16/1770), ( 16/9165), ( 16/9654).
Durch das "Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" soll vor allem auf die Forderungen eingegangen werden, die Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hätten, so die Fraktion CDU/CSU. Mit dem beschlossenen Änderungsantrag solle die "Bedeutung des Kindeswohls noch einmal hervorgehoben werden". Trotzdem müssten bei einer Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit auch andere Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise Sicherheitsaspekte. Von der SPD-Fraktion hieß es, die beschlossene Regelung sei ein "Kompromiss", der der aktuellen politischen Lage geschuldet sei. Trotz vorhandener "Sympathien" für manche Anträge der Opposition werde man den in der Großen Koalition erreichten Kompromiss mittragen. Die Fraktion Die Linke sprach sich "angesichts rückläufiger Zahlen" für eine allgemeine Erleichterung der Einbürgerungen in Deutschland aus. Für Rücknahme und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit müssten "klare Grenzen" gezogen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand die Einführung eines "Abschreckungs-Straftatbestand" einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren "bedauerlich". Sie sprach sich für die Ersetzung des Optionsmodells durch die "Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft" aus, jedenfalls bei in Deutschland Geborenen. Die FDP-Fraktion kritisierte vor allem die Unbestimmtheit des neu einzuführenden Straftatbestandes und sprach sich ebenfalls gegen ihre Einführung aus. Hinsichtlich des Optionsmodells müssten vor einer möglichen Änderung zunächst die Erfahrungen der vergangenen Jahre evaluiert werden, so die FDP-Fraktion.
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